Änderung der Testpflicht

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, den 28.02.2022 wird die Testpflicht für bereits geimpfte oder genesene Personen aufgehoben. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Die Möglichkeit einen Nachweis aus einem Testzentrum vorzuzeigen, ist ebenfalls wieder gegeben.

Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Impf- oder Genesenenstatus nachweisen können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das bereits eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) wird fortgeführt.

Für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes sind zwei Impfdosen notwendig, die letzte Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

Abweichend davon gibt es Ausnahmen, bei denen man auch mit nur einer Impfdosis als vollständig geimpft gilt, z.B. wenn man vor der ersten Impfdosis eine durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus nachweisen kann. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Als genesene Person gilt, wenn eine positive Testung auf das Virus erfolgt ist und das Datum der Abnahme mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt.

Da sich aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung einiges verändert hat, bitten wir die betroffenen Schülerinnen und Schüler darum, ihren Impf- oder Genesenenstatus noch einmal nachzuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zaczek

Schulleiter