Antrag für die Notbetreuung

Über diesen Link finden Sie den Antrag für die Notbetreuung vor und nach den Weihnachtsferien.


Anmeldebogen

Hier finden Sie den aktuellen Anmeldebogen für die neuen 5er.

 

Konzept zum Lernen auf Distanz

Nachfolgend finden Sie unser Konzept zum Lernen auf Distanz.

Konzept zum Lernen auf Distanz

Anlage 1: Beispiele für Wochenpläne

Anlage 2: Bewertungsrichtlinien

 

KIKSchat

Nach den Sommerferien arbeiten wir an der Schule mit KIKSchat. Dabei handelt es sich um einen Messenger und eine Dateiablage, über die wir mit den Schüler*innen kommunizieren können. Die Zugangsdaten erhalten Ihre Kinder, nach den Sommerferien, wenn wir die Einverständniserklärungen zurückerhalten haben.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Elternbrief und Einverständniserklärung

Anleitung Android (für Android-Handys und -Tablets)

Anleitung iOS (für iPhone und iPad)

Anleitung Webclient (für PC – Windows und MacOS)

 

Krankmeldung

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich morgens die Schule (0221/9556070). Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Entschuldigungen oder Atteste sind umgehend, spätestens am dritten Tag der Erkrankung, in der Schule abzugeben. Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest über die Erkrankung. Die Kosten des ärztlichen Attestes sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. Bei Erkrankungen vor oder nach den Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei Erkrankung eines Kindes während des Unterrichts kann dieses nur dann vorzeitig nach Hause entlassen werden, wenn dies mit den Eltern telefonisch geklärt ist, gegebenenfalls muss es auch abgeholt werden.

Das Formular für die Krankmeldung einer Schülerin oder eines Schülers können Sie herunterladen.

 

Beurlaubung

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur aus einem wichtigen Grund möglich. Inwieweit ein Grund wichtig ist, richtet sich im Übrigen häufig nach dem Einzelfall. Der Urlaub soll mindestens eine Woche vorher schriftlich unter Angaben von Gründen beantragt werden, und zwar für eine Zeit a) bis zu zwei Tagen bei der Klassenleitung oder b) von mehr als zwei Tagen bei der Schulleitung. Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind z.B. Berufseignungstests, Konfirmation, Kommunion oder Erholungsmaßnahmen, wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich hält. Die nachträgliche Vorlage von Bescheinigungen oder Einladungen können als Entschuldigung nicht akzeptiert werden. Urlaub unmittelbar vor oder nach den Schulferien kann grundsätzlich nicht erteilt werden, es sei denn, ein zwingender triftiger Grund liegt vor und es kann nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat die Schulferien zu verlängern. Sollte dennoch der Urlaub vor den Ferien angetreten bzw. nach den Ferien der Urlaub verlängert werden, so wird ein Bußgeldverfahren über die Bezirksregierung Köln eingeleitet, die dann über die Höhe des Bußgeldes entscheiden wird.

Das Formular für die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers können Sie hier herunterladen.

 

Schulprogramm

Das komplette Schulprogramm der Eichendorff-Realschule können Sie hier herunterladen

 

Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie durch die Schülerinnen und Schüler

Mit heutigem Datum (02.04.2017) wird die neue Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie durch die Schülerinnen und Schüler Bestandteil unserer Hausordnung und wird damit für alle Schülerinnen und Schüler wirksam.

Die Nutzungsordnung können Sie hier im kompletten Wortlaut herunterladen.

Förderverein

Hier finden Sie die Satzung, die Beitragsordnung und den Mitgliedsantrag.