Ruhen des Unterrichts
Durch eine allgemeine Weisung des Ministeriums sind die Schulräume für die Notbetreuung weiterhin geöffnet. Ab dem 23.03.2020 steht die Betreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den gesamten Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. Bei einem Elternteil (nicht bei beiden) muss der Arbeitgeber […]