Hausordnung

Neben den Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung des landes Nordrhein – Westfalen gelten eine Reihe von Regeln und Bestimmungen, die einen reibungslosen Ablauf in einer so großen Schule wie der Eichendorff – Realschule sicher stellen.

Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

I  Aus rechtlichen Gründen:

·          muss das Schul - und Arbeitsmaterial stets mitgebracht werden.

·          müssen Hausaufgaben angefertigt werden.

·          darf das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.

·          ist das Rauchen auf dem Schulgelände verboten.

Ein gutes Schulklima erfordert Rücksichtnahme, Respekt und Achtung vor der Person und dem Eigentum des Anderen.

II  Damit sich alle in der Schule wohl fühlen,

·          darf niemand beschimpft, bedroht oder erpresst werden.

·          darf niemand körperliche Gewalt anwenden.

·          darf niemand sich am Eigentum des Anderen vergreifen.

·          halten wir Klassenräume, Flure, Treppenhäuser und Schulhöfe frei von Müll.

·          halten wir die Toiletten sauber und benutzen sie nicht als Aufenthaltsräume.

·          tragen wir saubere, zivile und dem Unterricht angemessene Kleidung.

 III  Damit alle ungestört lernen können,

·          erscheinen Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterricht.

·          rufen wir nicht in die Klasse und lassen andere ausreden.

·          darf niemand während des Unterrichts essen, trinken oder Kaugummi kauen.

·          halten wir uns in den Fünf – Minuten - Pausen ruhig im Klassenraum auf. Nur mit Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers darf die Toilette aufgesucht werden.

·          darf niemand im Gebäude rennen, schreien und Ball spielen.

·          dürfen die Schüler sich während der Unterrichtszeit nicht auf den Schulhöfen aufhalten.

·          darf in den großen Pausen auf dem Hof 1 Fußball (keine Leder - und keine Tennisbälle) und auf dem Hof 3 Basketball gespielt werden.

IV  Zur Vermeidung von Diebstählen und aus Sicherheitsgründen dürfen nicht mitgebracht werden:

Kickboards, Scooters, Skateboards, Inline - Skates, Walkmans, Discmans, MP3 -Geräte und Sammelkarten.

Handys müssen abgeschaltet sein.

Köln, 20. August 2001

Wolfgang Biederstädt, Schulleiter

Bearbeitung: Kevin Hudzik